Nachstehend folgen die Zeitgenossen der besonders fragwürdigen Art, die Sachkunde und Ehrlichkeit scheinbar nicht in ihren Genen haben. Sie haben die Kapazitäten unseres Nervenkostüms 10 Jahre strapaziert. Nicht nur mit ihrem unprofessionellen Vorgehen, sondern auch mit ihrer Dreistigkeit und Ignoranz, ihren Job nicht seriös zu erledigen.
Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht haben sich die Aktenbälle zugespielt, da ist kein weiterer Kommentar mehr nötig. Sollten sie jemals auf meine Briefe antworten, werde ich hier weiterberichten.
Der träge Handlungs- und Bewegungsdrang nach Art der Faultiere von Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten muss wohl heutzutage von Rechtschutzversicherten hingenommen werden …
Immobilienmakler, Volker Kox, Volksbank-Immobilienservice > Mit enormen Gedächtnislücken. Nicht nur das Exposé des Maklers war eine Vorspiegelung falscher Tatsachen! Auch manche seiner Aussagen waren … sagen wir mal so: da würde sogar der Lügenbaron Münchhausen in seinem Grab lauthals lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Dieser Makler hat sich über das leicht verdiente Geld sicherlich ins Fäustchen gelacht.
Gutachter, Dipl.-Ing. Jürgen Bernards, Tönisvorst > Ein hochbezahlter (vom Gericht bestellter) Gutachter erhielt für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens von den Gerichten alle Zeit der Welt! Und dann darf er auch noch nach Jahren seinen unzutreffenden und lückenhaften Kurzbericht (Farce) als Gutachten bezeichnen! Überprüft ein Gericht ihre Gutachter nicht, ob diese überhaupt dazu geeignet sind? Oder werden Lose gezogen, die entscheiden, wer dran ist?
Die vorhandenen Nässeschäden in den Räumen waren für jeden sichtbar, nur der Gutachter dachte wohl, wir hätten sie angemalt. Und dann sorgt doch dieser seltsame Gutachter noch für einen Lachflash bei unseren Nachbarn, die am Gartenzaun standen. Uns blieb bei diesem Possentheater allerdings das Lachen im Halse stecken! Wir fühlten uns, gelinde ausgedrückt, veräppelt. Dieser Gutachter nahm bei seinem ersten Besuch einen Wasserschlauch in die Hand und meinte, bei der seit Tagen anhaltenden Hitze, die Feuchtigkeit in den Zimmern messen zu können, wenn er die Hausfassade einige Minuten bewässern würde. Schade um das Wasser! Dann ging er wieder in die Zimmer, hielt sein Messgerät an die Wand mit den sichtbaren Wasserrändern. Das Ergebnis hätte jedes Kleinkind festgestellt: Null Feuchtigkeit eingedrungen; staubtrocken! Die Hauswand ist ca. 40 cm dick, da kann innerhalb von fünf Minuten nie und nimmer Wasser in das Haus eindringen, sonst wären wir längst abgesoffen. Der starke Dauerregen im Januar und Februar hatte tagelang angedauert. Wie wäre es, wenn er mal den Salzgehalt in den Wänden gemessen hätte? Dann hätte selbst er feststellen können, ob und wie lange eine Undichtigkeit der Fassade besteht. Aber nein! Der Nonsens ging weiter. Ergebnis: ein zweiter Gutachtertermin soll folgen (was ihm natürlich mehr Geld bringt). Als dies zur Sprache kam, streikten unsere Nerven. Das durfte doch wohl nicht wahr sein! Weitere Monate bei Nässe ausharren? Der Albtraum hörte nicht auf, die Odyssee ging weiter.
1. Rechtsanwalt, Andre Wrede, Köln > Angeblich ein Fachanwalt. Finger weg, wenn man nur digital mit einem Anwalt korrespondieren kann!!
Die gute Vorbereitung der Antragsstellung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine verwertbare Beweiserhebung, damit in Fällen der Eilbedürftigkeit (wie bei uns) eine schnelle Beweissicherung gewährleistet wird. Und was macht dieser fragwürdige Herr? Ergebnis: Desinteresse; unprofessionelle Arbeit, mangelhafte Beratung; monatelange Verzögerungen; Streitwert zu niedrig angesetzt; Antrag Beweisverfahren zum falschen Gericht gegeben; (absichtliche?) Verschleppung des Verfahrens! Und was ein Fachanwalt eigentlich wissen müsste, und uns dieser Herr unter anderem (bewusst? durch seine Verbindung zur Volksbank) verschwiegen hat, dass es eine Beweislastumkehr gibt, die ebenfalls für Gebrauchtimmobilien gilt. »Grundsätzlich bestimmt das Gesetz laut § 477 BGB: Wenn eine Sache innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe einen Mangel aufweist, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Kauf vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, nicht der Käufer. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Immobilie muss der Verkäufer nachweisen, dass die Immobilie bei Übergabe frei von Mängeln war. Erst nach Ablauf dieser zwölf Monate kehrt sich die Beweislast um, und den Käufer trifft die volle Beweislast; er muss dann nachweisen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorlag (was anhand unserer Beweise geschah!)«
Ob dieser Rechtsanwalt von der Gegenseite für seine Schlamperei bezahlt wurde? Wir kündigten ihm, was uns zusätzlich für einen neuen Anwalt Zeit und Geld kostete.
2. Rechtsanwalt, Johannes Imdahl, Viersen (später hieß es Imdahl & Leimnitz) > Das Mandat begann 2016 und endete 2018, da Herr Imdahl nicht gewillt war für uns weiterzuarbeiten. Ihm war plötzlich eingefallen, dass die Volksbank sein Mandant ist. Für uns war das einwandfrei Mandantenverrat! Und wir wunderten uns über seine träge Bearbeitung und seine mehrfache Zustimmung für Verzögerungen. Ich schließe daraus, dass er es sich mit diesem guten Mandanten nicht verderben wollte. Demnach ging es wieder einmal um Cliquenwirtschaft und nicht um Gerechtigkeit. Eine derartige Klüngelei/Mandantenverrat ist gemäß § 356 Abs. 1 StGB eigentlich strafbar, aber das interessiert kein Gericht, denn ihre Sicht auf Gerechtigkeit ist Täterschonend. Die hohe Imdahl-Rechnung hat die Versicherung bezahlt.
Doch dann kam nach 6 Jahren die Krönung des Ganzen! 2024: Herr Rene Leimnitz, der nicht für uns gearbeitet hatte (wir hatten nur mit Herrn Imdahl zu tun), hat es beim Amtsgericht Viersen, mit welchen Mitteln auch immer, geschafft, ein Urteil zu erhalten, das uns verpflichtete (für Nichtstun seit 2018), an ihn 3.612 Euro zu bezahlen. Weil das Beweisverfahren durch einen anderen Anwalt weiterlief, und unser aktueller Anwalt durch seine Arbeit einen Streitwert von 70.378 Euro erreichte, bei Imdahl war es nicht einmal die Hälfte, bezog sich das Amtsgericht 2024 auf diesen Streitwert und billigte dem Trittbrettfahrer Leimnitz 3.612 Euro Abzocke zu! Seltsam, dass ein Gericht Mandantenverrat nicht nur legalisiert, sondern Geschädigte auch noch zu einer hohen Zahlung zwingt! Wir mussten das aus eigener Tasche bezahlen, weil die Rechtschutzversicherung das nicht übernommen hat.
3. Wir mussten uns 2018 einen dritten Anwalt suchen, der das Mandat übernahm. Das Urteil des Oberlandesgerichtes vom 12.06.2026 lautet: »Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen. Die Kosten werden den Klägern auferlegt.«
Ein solches Urteil lässt jeden Gedanken an Gerechtigkeit dahinschwinden.
Zwei Rechtsanwälte und ein Gutachter,
die der Gegenseite zugespielt haben
und damit sehr viel Geld verdienten!