Unser ALBTRAUMHAUS am Niederrhein – Teil 2 – Betrug

21. Juni 2026 0
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20.06.2026 – Betrug und Unrecht

Unser Albtraumhaus Teil 2

Teil 1 > Unser Haus am Niederrhein wurde zu einem Albtraum.

Es ist eine endlose Geschichte über unseren Kauf eines Hauses, das sich als maroder Pappkarton entpuppte und ein jahrelanger Haus- und Klage-Albtraum wurde. Wieso werden in unserem angeblich demokratischen Land von den Geschädigten langjähriges Durchhaltevermögen und finanziell zu ertragende enorme Kosten vorausgesetzt, bevor es zu einem Gerichtsurteil kommt?

Wer jetzt meint, dass nur wir haufenweise Pech mit unserem Hauskauf hatten und jahrelang Täuschungsbekämpfung betreiben mussten, der irrt gewaltig. Wir waren und sind kein Ausnahmefall. Hunderte derartige Hausgeschichten bekamen wir zu hören, die nicht selten in einem finanziellen Chaos oder in einer Zwangsversteigerung endeten, und, woran sogar manche Ehe zerbrach.

Wir reden von einem Haus, welches 1980 erbaut wurde. Auf uns Laien machte es einen stabilen Eindruck. Natürlich können wir bei einer Hausbesichtigung nicht in die Wände/Fassade schauen, geschweige denn, diese anbohren oder aufs Dach klettern, um die Angaben im Exposé und die Aussagen des Maklers zu überprüfen. Selbst ein Gutachter wird vor einem Hauskauf keinesfalls die Fassade oder die Wände anbohren, um eine eventuelle langjährige Feuchtigkeit feststellen zu können. Nicht immer reicht ein Messgerät aus. Doch bei einem Haus, das laut Exposé in einem »gepflegten Zustand« angeboten wurde, gingen wir davon aus, dass der Vorbesitzer seiner Bestandserhaltungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei einem seriösen Hausverkauf durch einen Makler rechnen wir nicht damit, eine Mogelpackung angedreht zu bekommen. Diese Gutgläubigkeit sollte uns noch schwer zu schaffen machen und für enorme Kosten sorgen. Dass man heutzutage Ehrlichkeit nicht mehr voraussetzen darf, haben wir schmerzhaft zu spüren bekommen. Nach einem halben Jahr haben wir uns nach all den Wasserschäden und Lügen fragen müssen, ob mit gepflegt nur das Putzen innerhalb des Hauses gemeint war …? Dieses marode Haus wurde uns total überteuert verkauft! Der Kaufpreis war mindestens 50.000 Euro zu hoch! Für mich ist das einwandfrei Betrug!

Diese Verstöße gegen Recht und Ordnung passieren hier seit Jahren täglich in Deutschland, weil aufgrund der großen Wohnungsnot und Immobilienblase Narrenfreiheit herrscht. Und diesem Treiben wird weder politisch noch gesetzlich Einhalt geboten. Eine Staatsaufgabe, die (bewusst?) ignoriert wird!
Es ist mehr als unglaubwürdig, dass der Makler von den Mängeldimensionen vor dem Hausverkauf nichts gewusst haben will! Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wie ein Makler in seinem Exposé etwas behaupten kann, was sich im Nachhinein als Lüge herausstellte. Dass er sich seinen Job äußerst bequem zu gestalten vermag, merkten wir auch daran, dass er uns die versprochenen Unterlagen (Beweise) vorenthielt.

Wir fühlen uns betrogen und lassen uns das sonderbare Gerichtsurteil, und, dass der Makler mit seinen Lügen davonkommt, nicht kommentarlos gefallen!
Deshalb mein Schreiben an
das Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf,
mit Kopie an den Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe
sowie an die Presse und diverse Netzwerkgruppen.

AZ: I-7 U 145/24 – 345/24 WM01 KK – 3 O 42/23
„Verhandlung“ vom 22.05.2026 von 9:45 bis 10:00 Uhr
Ihr schriftliches „Urteil“ vom 12.06.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum wiederholten Male mussten wir feststellen, dass ein Gericht die Gesetze zum Schutz der Täter routiniert vorgetragen hat, die Gesetze zum Schutz der Geschädigten jedoch unter den Tisch fallen ließen, beziehungsweise in seltsamer Weise interpretierte. Man hatte Mühe, die leise Stimme der Richterin zu verstehen. Ein Mikrofon würde da Abhilfe schaffen.
Auf 21 Seiten „Urteil“ ergießt sich ein Paragrafen-Dschungel und ein Streitwert von 80.000 € wurde festgelegt. Es ist immer wieder erschütternd, wie deutsche Gerichte „Im Namen des Volkes“ auf Seiten der Täter stehen, und Opfer können zusehen wie sie zurechtkommen.
Das OLG hat folgenden fragwürdigen Maklerschutz legalisiert»Makler brauchen nicht nachzuweisen, wenn sie dem Käufer Dinge erzählen, die sich im Nachhinein als Täuschung und Lügen herausstellen. Er muss auch nicht nachweisen, dass sein Exposé nicht den Tatsachen entspricht und kann darin quasi schreiben, was er will.«
7,14 % Maklercourtage ist damit leicht verdientes Geld!
Übrigens zu Ihrer Kenntnis: Schon die Anfrage zu einer Immobilie oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stellt den Abschluss eines Maklervertrages dar (laut Immobilien-unternehmen).
Der Makler, Volker Kox, hat nie mit dem Eigentümer gesprochen, sondern mit der Tochter, die seit vielen Jahren nicht mehr in dem Haus wohnte. Es ist bewiesen, dass der Makler gelogen hat und das Exposé falsche Angaben enthielt!
Nach 10 Jahren! Kampf vor Gerichten für Gerechtigkeit und Schadenersatz, „opferte“ das OLG ¼ Stunde für uns. Die Richterin hat jeden Einwand von uns abgeschmettert. Keine Anhörung und kein Anerkennen unserer Beweise. Selbst unser Rechtsanwalt spürte die vorgefertigte Meinung der Richterin, die es nicht interessierte, dass die Rechtsprechung sagt:
»dass ein Makler auch ungefragt alle Fakten nennen muss, die von wesentlicher Bedeutung sind. Er muss in einer Weise aufklären, die beim Käufer keine falschen Vorstellungen hervorrufen! Wenn ein Makler Mängel verschweigt, liegt eine arglistige Täuschung vor und er wird haftbar. Käufer einer Immobilie können Schadensersatz verlangen, wenn das überreichte Exposé falsche Angaben enthält.«
Der Makler konnte sich einfach mit „Nichtwissen“ herausreden! Klar, wer will sich noch an seine verschwiegenen Mängel, Lügen und einem geschönten Exposé erinnern?
Wir haben nie damit gerechnet, dass gewisse Leute jahrelang daran arbeiten würden, sich mit Unwahrheiten, Gedächtnisschwund, Tatsachenverdrehungen und Ausreden der Verantwortungsübernahme zu entziehen. Da waren Großmeister in Verzögerungstaktiken und Lügen zugange.

Den Hausvorbesitzer haben wir nie persönlich kennengelernt. Unser einziger Ansprechpartner war der Makler, Volker Kox, der in den Unterlagen mit i.V. steht. Somit hat er in Vollmacht für den Hausverkäufer gehandelt und steht damit in der Verantwortung! Dass er von den vorhandenen Schäden und Mängeln nichts gewusst haben will, nimmt ihm kein neutraler Sachverständiger ab.
Am 30.11.2024 erhielten wir vom OLG den Verhandlungstermin am 21.11.2025.
Am 11.11.2025 kam die Verfügung, dass der Verhandlungstermin auf den 22.05.2026 verschoben wurde; angeblich wegen entstandener Unterbesetzung des Senates. Aber das Geld für diesen einen Verhandlungstermin in Höhe von 3.460 Euro musste bereits 2024 innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden!
Nachdem die Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als 1 ½ Jahren nicht bearbeitet wurde, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf DREI Tage vor dem Termin einen Hinweisbeschluss erlassen: »Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung am 22.05.2026 weist der Senat darauf hin, dass die Berufung der Kläger nach der Vorberatung des Senates keine Aussicht auf Erfolg hat.«
Haben sich diese Herrschaften mehr als zwei Seiten des Aktenberges durchgelesen?? Beweise wurden ignoriert! Für ¼ Stunde Farce 3.460 Euro. Das war keine Verhandlung, das war eine Eilabfertigung, um unliebsame Kläger schnellstens wieder loszuwerden! Geschädigte haben bei deutschen Gerichten ganz schlechte Karten! Wer glaubt da noch an Gerechtigkeit und an ein seriöses Rechtssystem?
Das Bundesjustizministerium in Berlin hat auf mein Schreiben im Januar 2026 ausführlich geantwortet. Unter anderem: »Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren den Verfahrensbeteiligten ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens verhindern soll. Führt eine Verzögerungsrüge nicht zur gewünschten Beschleunigung des Verfahrens, kommt nach Ablauf von sechs Monaten die Erhebung einer Entschädigungsklage in Betracht.«
Wenn das an die Öffentlichkeit dringt, würde wohl eine enorme Klagewelle auf die Gerichte zukommen! Diese Info kommt für uns natürlich jetzt zu spät, wir sind im zehnten Jahr unserer Hauskaufbetrugsklage.
Widersprüchlicher geht es nicht mehr: Immobilienmakler brauchen nicht zu kontrollieren, dürfen aber keine falschen Angaben machen. Wen wundert es da, dass Rechtsanwälte und Gerichte die Gesetze drehen, wenden und auslegen können, wie es ihnen gerade passt! Statt unehrliche Makler zur Rechenschaft zu ziehen, werden sie von unserer Justiz geschützt. Inkonsequent und lasch ist unsere Gesetzgebung.
Ein Makler nimmt die Daten für sein Exposé auf. Dabei spielt es wohl keine Rolle, wenn er das Blaue vom Himmel lügt und Schäden verheimlicht. Der Makler ist nicht verpflichtet, Angaben zu überprüfen. Somit sind Betrügern Tür und Tor weit geöffnet!
ABER: Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos! In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Immobilienmakler in gewissen Fällen durchaus für falsche Angaben im Exposé oder im Internet haftbar gemacht werden kann. Ein Makler darf nämlich keine unwahren Tatsachen äußern oder weitergeben, wie es in unserem Fall geschehen ist! Für arglistige Täuschung durch Verschweigen von Mängeln und Informationen, oder fehlerhafte Angaben zu dem Objekt, macht sich ein Makler strafbar! Der Makler haftet dann für den Vertrauensschaden und die Wertminderung, die sich aus unrichtigen Angaben im Exposé und verschwiegenen Mängeln, Anschaffungskosten und dem Zinsschaden zusammensetzen, sodass der Käufer von ihm Schadenersatz fordern kann. Ist Ihnen das im Oberlandesgericht unbekannt??
Besonders bei der gegenwärtigen Immobilienblase, und aufgrund der enormen Nachfrage, wo die Menschen für den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung Schlange stehen müssen, gibt es immer wieder Hausbesitzer und Makler, die diese Situation als Steilvorlage betrachten, sich zu bereichern. Und das wir gesetzlich geschützt??
Es ist einfach nur noch erbärmlich! Hinzu kommen enorme Ausgaben für die Geschädigten. Unter anderem wurde im November 2025 vom Rechtsanwalt ein Berufungstermin versäumt – und wir mussten laut Justitia die hohen Kosten von 3.612,95 Euro an einen Rechtsanwalt, der Mandantenverrat begangen hat, persönlich tragen. Da wird Unrecht durch ein Amtsgericht legalisiert!
50.000 Euro haben wir bereits in die Beseitigung von Hausschäden investiert. Zehntausende Euros müssen wir noch ausgeben, bevor das Haus in dem Zustand ist, wie es uns vom Makler verkauft wurde.
Es macht einen sprachlos. Wer glaubt noch daran, dass es hier mit rechten Dingen zugeht? Da kann man im Recht sein und Beweise vorlegen, Geschädigte, die sich wehren und klagen, haben kaum Aussichten zu ihrem Recht zu kommen, weil ihre Sicht auf das Geschehen nicht nur übergangen wird, sondern Urteile „auf Aktenlage“ erfolgen, ohne, dass man diese Akten durchgelesen und die Beweise zur Kenntnis genommen hat! Und man hat keinerlei Handhabe, dagegen einzuschreiten.

Im August 2024 haben wir nach acht Jahren Kampf um Gerechtigkeit und Schadenersatz zwei Urteile erhalten, die mit Gerechtigkeit nicht das Geringste zu tun haben. Die überbeanspruchten Richter haben sich wohl nur fünf Minuten (wenn überhaupt) mit dem Aktenberg beschäftigt und ein Urteil gefällt – aber kein Recht gesprochen. Beweise wurden nicht zur Kenntnis genommen und Zeugen wurden nicht vorgeladen. Bei einem solchen Verhalten ist das Scheitern des Verfahrens für Geschädigte vorprogrammiert. In all den Jahren waren es jedes Mal andere Richter, die den Prozess mehr oder weniger begleitet haben. Man wurde das Gefühl nicht los, dass die Gegenseite nichts zu befürchten hat. Hat ein Richter uns Recht gegeben, sah der nachfolgende Richter es anders.
Damit unsere Fassungslosigkeit weiter zunimmt, setzte die Justiz dem Ganzen die Krone auf und sandte uns 2024 eine Rechnung über 3.460 € für den OLG-Termin zu. Zahlung innerhalb von 2 Wochen! Mit den Hinweisen: »Sie müssen den Betrag bezahlen, auch wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind. lhre Zahlung bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Rechnung anerkennen. Wird die Rechnung später korrigiert, wird lhr Guthaben erstattet oder verrechnet. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist.«
Was soll man zu so viel Unverfrorenheit sagen? Es verschlägt einem die Sprache. Sind wir eine Bank? Da hat wohl die KI den Durchblick beim Schreiben verloren?! Dagegen ist die Mahngebühr von 5,- € geradezu lächerlich. Normalerweise findet man solche fragwürdigen Formulierungen nur in Betrugsschreiben!
Das war es also. Geschädigte haben bei deutschen Gerichten ganz schlechte Karten! Wer glaubt da noch an Gerechtigkeit? In meinem Buch ALBTRAUMHAUS sowie in meinem Blog und in den Netzwerken habe ich dazu eingehend Stellung genommen.
Das OLG-Urteil ist falsch! Wir werden am Urteil nichts ändern können, aber Sie sollen wissen, dass wir wissen, dass Sie kein Recht gesprochen haben! Der Arm der Volksbank scheint weit zu reichen.
Mit fassungslosen Grüßen
Marion Schinhofen
– Ende meines Briefes –

Die ganzen Fakten und Dramen können in meinem Buch ALBTRAUMHAUS nachgelesen werden. Unter Ratgeber bei amazon zu beziehen.
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Nachstehend folgen die Zeitgenossen der besonders fragwürdigen Art, die Sachkunde und Ehrlichkeit scheinbar nicht in ihren Genen haben. Sie haben die Kapazitäten unseres Nervenkostüms 10 Jahre strapaziert. Nicht nur mit ihrem unprofessionellen Vorgehen, sondern auch mit ihrer Dreistigkeit und Ignoranz, ihren Job nicht seriös zu erledigen.

Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht haben sich die Aktenbälle zugespielt, da ist kein weiterer Kommentar mehr nötig. Sollten sie jemals auf meine Briefe antworten, werde ich hier weiterberichten.

Der träge Handlungs- und Bewegungsdrang nach Art der Faultiere von Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten muss wohl heutzutage von Rechtschutzversicherten hingenommen werden …

Immobilienmakler, Volker Kox, Volksbank-Immobilienservice > Mit enormen Gedächtnislücken. Nicht nur das Exposé des Maklers war eine Vorspiegelung falscher Tatsachen! Auch manche seiner Aussagen waren … sagen wir mal so: da würde sogar der Lügenbaron Münchhausen in seinem Grab lauthals lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Dieser Makler hat sich über das leicht verdiente Geld sicherlich ins Fäustchen gelacht.

Gutachter, Dipl.-Ing. Jürgen Bernards, Tönisvorst > Ein hochbezahlter (vom Gericht bestellter) Gutachter erhielt für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens von den Gerichten alle Zeit der Welt! Und dann darf er auch noch nach Jahren seinen unzutreffenden und lückenhaften Kurzbericht (Farce) als Gutachten bezeichnen! Überprüft ein Gericht ihre Gutachter nicht, ob diese überhaupt dazu geeignet sind? Oder werden Lose gezogen, die entscheiden, wer dran ist?
Die vorhandenen Nässeschäden in den Räumen waren für jeden sichtbar, nur der Gutachter dachte wohl, wir hätten sie angemalt. Und dann sorgt doch dieser seltsame Gutachter noch für einen Lachflash bei unseren Nachbarn, die am Gartenzaun standen. Uns blieb bei diesem Possentheater allerdings das Lachen im Halse stecken! Wir fühlten uns, gelinde ausgedrückt, veräppelt. Dieser Gutachter nahm bei seinem ersten Besuch einen Wasserschlauch in die Hand und meinte, bei der seit Tagen anhaltenden Hitze, die Feuchtigkeit in den Zimmern messen zu können, wenn er die Hausfassade einige Minuten bewässern würde. Schade um das Wasser! Dann ging er wieder in die Zimmer, hielt sein Messgerät an die Wand mit den sichtbaren Wasserrändern. Das Ergebnis hätte jedes Kleinkind festgestellt: Null Feuchtigkeit eingedrungen; staubtrocken! Die Hauswand ist ca. 40 cm dick, da kann innerhalb von fünf Minuten nie und nimmer Wasser in das Haus eindringen, sonst wären wir längst abgesoffen. Der starke Dauerregen im Januar und Februar hatte tagelang angedauert. Wie wäre es, wenn er mal den Salzgehalt in den Wänden gemessen hätte? Dann hätte selbst er feststellen können, ob und wie lange eine Undichtigkeit der Fassade besteht. Aber nein! Der Nonsens ging weiter. Ergebnis: ein zweiter Gutachtertermin soll folgen (was ihm natürlich mehr Geld bringt). Als dies zur Sprache kam, streikten unsere Nerven. Das durfte doch wohl nicht wahr sein! Weitere Monate bei Nässe ausharren? Der Albtraum hörte nicht auf, die Odyssee ging weiter.

1. Rechtsanwalt, Andre Wrede, Köln > Angeblich ein Fachanwalt. Finger weg, wenn man nur digital mit einem Anwalt korrespondieren kann!!
Die gute Vorbereitung der Antragsstellung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine verwertbare Beweiserhebung, damit in Fällen der Eilbedürftigkeit (wie bei uns) eine schnelle Beweissicherung gewährleistet wird. Und was macht dieser fragwürdige Herr? Ergebnis: Desinteresse; unprofessionelle Arbeit, mangelhafte Beratung; monatelange Verzögerungen; Streitwert zu niedrig angesetzt; Antrag Beweisverfahren zum falschen Gericht gegeben; (absichtliche?) Verschleppung des Verfahrens! Und was ein Fachanwalt eigentlich wissen müsste, und uns dieser Herr unter anderem (bewusst? durch seine Verbindung zur Volksbank) verschwiegen hat, dass es eine Beweislastumkehr gibt, die ebenfalls für Gebrauchtimmobilien gilt. »Grundsätzlich bestimmt das Gesetz laut § 477 BGB: Wenn eine Sache innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe einen Mangel aufweist, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Kauf vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, nicht der Käufer. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Immobilie muss der Verkäufer nachweisen, dass die Immobilie bei Übergabe frei von Mängeln war. Erst nach Ablauf dieser zwölf Monate kehrt sich die Beweislast um, und den Käufer trifft die volle Beweislast; er muss dann nachweisen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorlag (was anhand unserer Beweise geschah!)«
Ob dieser Rechtsanwalt von der Gegenseite für seine Schlamperei bezahlt wurde? Wir kündigten ihm, was uns zusätzlich für einen neuen Anwalt Zeit und Geld kostete.

2. Rechtsanwalt, Johannes Imdahl, Viersen (später hieß es Imdahl & Leimnitz) > Das Mandat begann 2016 und endete 2018, da Herr Imdahl nicht gewillt war für uns weiterzuarbeiten. Ihm war plötzlich eingefallen, dass die Volksbank sein Mandant ist. Für uns war das einwandfrei Mandantenverrat! Und wir wunderten uns über seine träge Bearbeitung und seine mehrfache Zustimmung für Verzögerungen. Ich schließe daraus, dass er es sich mit diesem guten Mandanten nicht verderben wollte. Demnach ging es wieder einmal um Cliquenwirtschaft und nicht um Gerechtigkeit. Eine derartige Klüngelei/Mandantenverrat ist gemäß § 356 Abs. 1 StGB eigentlich strafbar, aber das interessiert kein Gericht, denn ihre Sicht auf Gerechtigkeit ist Täterschonend. Die hohe Imdahl-Rechnung hat die Versicherung bezahlt.
Doch dann kam nach 6 Jahren die Krönung des Ganzen! 2024: Herr Rene Leimnitz, der nicht für uns gearbeitet hatte (wir hatten nur mit Herrn Imdahl zu tun), hat es beim Amtsgericht Viersen, mit welchen Mitteln auch immer, geschafft, ein Urteil zu erhalten, das uns verpflichtete (für Nichtstun seit 2018), an ihn 3.612 Euro zu bezahlen. Weil das Beweisverfahren durch einen anderen Anwalt weiterlief, und unser aktueller Anwalt durch seine Arbeit einen Streitwert von 70.378 Euro erreichte, bei Imdahl war es nicht einmal die Hälfte, bezog sich das Amtsgericht 2024 auf diesen Streitwert und billigte dem Trittbrettfahrer Leimnitz 3.612 Euro Abzocke zu! Seltsam, dass ein Gericht Mandantenverrat nicht nur legalisiert, sondern Geschädigte auch noch zu einer hohen Zahlung zwingt! Wir mussten das aus eigener Tasche bezahlen, weil die Rechtschutzversicherung das nicht übernommen hat.

3. Wir mussten uns 2018 einen dritten Anwalt suchen, der das Mandat übernahm. Das Urteil des Oberlandesgerichtes vom 12.06.2026 lautet: »Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen. Die Kosten werden den Klägern auferlegt.«
Ein solches Urteil lässt jeden Gedanken an Gerechtigkeit dahinschwinden.

Zwei Rechtsanwälte und ein Gutachter,
die der Gegenseite zugespielt haben
und damit sehr viel Geld verdienten!

Teil 1 > Unser Haus am Niederrhein wurde zu einem Albtraum.

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