November 2024 / Ergänzungen 2025, 2026 – Themen: Hauskauf, Hausbau, Umbau, Umzug, Altersvorsorge, Wohnkonzepte – 377 Seiten
Unser Haus am Niederrhein, das nach unserem Kauf zu einem Albtraum wurde.
23.05.2026 Fortsetzung
ACHTUNG: Makler brauchen laut OLG nicht nachzuweisen, wenn sie dem Käufer Dinge erzählen, die sich im Nachhinein als Täuschung und Lügen herausstellen. Er muss auch nicht nachweisen, dass sein Exposé nicht den Tatsachen entspricht und kann darin schreiben, was der Hausverkäufer ihm erzählt hat; er muss es nicht nachprüfen. 7,14 % Maklercourtage ist damit leicht verdientes Geld! Gestern, am Freitag, 22.05.2026, hat selbst das Oberlandesgericht in Düsseldorf diesen Maklerschutz legalisiert.
Zum wiederholten Male mussten wir feststellen, dass Gerichte die Gesetze zum Schutz der Täter routiniert vortragen, die Gesetze zum Schutz der Geschädigten jedoch in fragwürdigster Weise interpretieren.
Nach 10 Jahren! Kampf vor Gerichten für Gerechtigkeit, „opferte“ das OLG ¼ Stunde für uns. Die Richterin hat jeden Einwand von uns abgeschmettert. Keine Anhörung und kein Anerkennen unserer Beweise. Selbst unser Rechtsanwalt spürte die vorgefertigte Meinung der Richterin, die es nicht interessierte, dass die Rechtsprechung sagt, »dass ein Makler auch ungefragt alle Fakten nennen muss, die von wesentlicher Bedeutung für eine Vertragsschließung sind. Er muss in einer Weise aufklären, die beim Käufer keine falschen Vorstellungen hervorrufen! Wenn ein Makler Mängel verschweigt, liegt eine arglistige Täuschung vor und er wird haftbar. Käufer einer Immobilie können Schadensersatz verlangen, wenn das überreichte Exposé falsche Angaben enthält.« Unser Makler, Herr Volker Kox (Volksbank Immobilienservice), konnte sich einfach mit „Nichtwissen“ herausreden! Es zählte nicht, dass er in Vollmacht und Verantwortung für den Hausbesitzer (den wir nie gesprochen oder kennengelernt haben) die Hausverkaufsgespräche geführt hat.
Am 30.11.2024 erhielten wir vom Oberlandesgericht den Verhandlungstermin am 21.11.2025.
Am 11.11.2025 kam die Verfügung, dass der Verhandlungstermin auf den 22.05.2026 verschoben wurde. Aber das Geld für diesen einen Verhandlungstermin in Höhe von 3.460 Euro! musste innerhalb von zwei Wochen (bereits 2024) überwiesen werden!
Nachdem die Angelegenheit über einen Zeitraum von mehr als 1 ½ Jahren nicht bearbeitet wurde, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf DREI Tage vor dem Termin einen Hinweisbeschluss erlassen: »Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung am 22.05.2026 weist der Senat darauf hin, dass die Berufung der Kläger nach der Vorberatung des Senates keine Aussicht auf Erfolg hat.«
Haben sich diese Herrschaften mehr als zwei Seiten des Aktenberges durchgelesen?? Beweise wurden ignoriert! Für ¼ Stunde Farce 3.460 Euro. Das war keine Verhandlung, das war eine Eilabfertigung, um unliebsame Kläger schnellstens wieder loszuwerden! Geschädigte haben bei deutschen Gerichten ganz schlechte Karten! Wer glaubt da noch an Gerechtigkeit und an ein seriöses Rechtssystem?
Widersprüchlicher geht es nicht mehr: Immobilienmakler brauchen nicht zu kontrollieren, dürfen aber keine falschen Angaben machen. Wen wundert es da, dass Rechtsanwälte und Gerichte die Gesetze drehen, wenden und auslegen können, wie es ihnen gerade passt!
Statt unehrliche Makler zur Rechenschaft zu ziehen, werden sie von unserer täterschützenden Justiz gepampert. Lug und Trug scheint in manchen Geschäftskreisen Kulturgut geworden zu sein.
Immobilien-Makler: Widersprüchlich und lasch ist unsere Gesetzgebung. Ein Makler nimmt die Daten für sein Exposé auf, die ihm der Verkäufer mitteilt. Es spielt keine Rolle, ob dieser das Blaue vom Himmel lügt, Schäden verheimlicht oder die Wahrheit sagt. Der Makler ist nicht verpflichtet, die Angaben zu überprüfen. Somit sind Betrügern Tür und Tor weit geöffnet! ABER: Dieser Grundsatz gilt nicht ausnahmslos! In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Immobilienmakler in gewissen Fällen durchaus für falsche Angaben im Exposé oder im Internet haftbar gemacht werden kann. Ein Makler darf nämlich keine unwahren Tatsachen äußern oder weitergeben. Fälle, in denen sich Makler strafbar machen können: Betrug durch Verschweigen von Mängeln und Informationen oder fehlerhafte Angaben zu dem Objekt.
Davon abgesehen, gibt es sogar für Makler einen Ehrenkodex. Nur, wer hält sich daran, besonders bei der gegenwärtigen Immobilienblase, wenn es um viel Money, leicht verdientes Geld geht? Aufgrund der enormen Nachfrage, wo die Menschen für den Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung Schlange stehen müssen, gibt es immer wieder Hausbesitzer und Makler, die diese Situation als Steilvorlage betrachten, sich zu bereichern.
Selbstverständlich gibt es auch seriöse Exemplare … wenn intensiv gesucht wird.
Auszug aus dem Makler-Ehrenkodex: Zu den Aufgaben der Immobilienmakler zählt primär die Aufklärungspflicht. Geben sie falsche Auskünfte oder verschweigen sie etwas, stehen sie in der Haftung. Der Makler haftet für den Vertrauensschaden und die Wertminderung, die sich aus unrichtigen Angaben im Exposé und verschwiegenen Mängeln, Anschaffungskosten und dem Zinsschaden zusammensetzen, sodass der Käufer von ihm Schadenersatz fordern kann. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ist der Makler verpflichtet, die Angaben in dem Exposé auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Wenn er zum Beispiel bekannte Schäden verschweigt, dann liegt eine arglistige Täuschung vor und er wird haftbar.
Übrigens: Schon die Anfrage zu einer Immobilie oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stellt den Abschluss eines Maklervertrages dar (laut Immobilienunternehmen).








