2025 / Mai 2026 – Thema: Rente und der demografische Wandel – Lebensherbst Teil 2 von 3
Rente und der demografische Wandel … Teil 2
Teil 1 > Unser deutsches Rentensystem ist ungerecht! Teil 1
Langzeitbaustelle Rente. Natürlich haben wir einen demografischen Wandel, nur ist dieser NICHT das Kernproblem von niedrigen Renten, zunehmender Altersarmut und leeren Staatskassen! Das ist die Ausrede unqualifizierter und realitätsferner Politiker, mit unsozialen, mangelhaften Entscheidungen und ihr nicht-Handeln-wollen! Unsere Regierungsmitglieder weigern sich, ein sozial gerechteres System einzuführen, in dem ALLE Berufstätigen einzuzahlen haben. Das ist Staatsversagen!
Bei dem ganzen demografischen-Wandel-Geschwafel, scheinen unsere Politiker gerne zu vergessen, dass sich nahezu alle Regierungen ungehemmt und willkürlich an den Rücklagen der gesetzlichen Rentenkasse vergriffen haben und das Geld für versicherungsfremde Leistungen einsetzten. Die Deutsche Rentenversicherung wurde seit Jahrzehnten geplündert! Darauf die Logik unserer Politiker: »Das schaffen wir auch noch, das Renteneintrittsalter auf 70 … 80 Jahre hinzukriegen«. Die Altersentwicklung der Gesellschaft ist eine Ausrede für politisches Unvermögen!
Es hängt uns langsam zu den Ohren heraus, dass die Rentenzahlungen aufgrund des demografischen Wandels immer geringer ausfallen „müssen“ und später in Rente gegangen werden muss. Dass der Einstieg in das Rentenanspruchsalter der längeren Lebenserwartung angepasst werden muss, ist teilweise zu verstehen, aber nicht für alle Erwerbstätigen durchführbar, die Jahrzehnte schwer gearbeitet haben. Dass wir eine älter werdende Gesellschaft haben (was bereits seit vielen Jahren abzusehen ist!), ist natürlich für unsere Politiker völlig überraschend. Wie lange wird die Staatsaufgabe »gerechte Rentenzahlungen« noch von unserer Regierung missachtet, vernachlässigt, verschleppt und fristet ein Hinterzimmerdasein?
Aktuell liegt die Lebenserwartung: Männer bei 78 Jahren und Frauen bei 83 Jahren. Wobei Versicherungsunternehmen in Deutschland sie bis zu acht Jahren höher schätzen (Beitragswachstum).
Steuer- und Sozialeinnahmen waren und sind immer ausreichend vorhanden! Wenn man aber nicht sozialverträglich wirtschaften kann, und das Geld der Steuerzahler mit vollen Händen in der Welt verteilt, sind finanzielle Probleme vorprogrammiert. Ein Finanzminister sollte zumindest ein abgeschlossenes BWL-Studium vorweisen können.
Ein Rechenbeispiel: Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben des deutschen Staates:
Für Pensionen, Hinterbliebenenversorgung, Beihilfen
85,9 Milliarden Euro bei 1.394.600 Pensionsempfänger/innen.
Für Renten 359,55 Milliarden Euro bei 21 Mio. Rentner/innen.
85,9 Milliarden = 85.900.000.000 : 1.394.600 = 61.594,73 Euro
359,55 Milliarden = 359.550.000.000 : 21.000.000 = 17.121,43 Euro
Die gesetzliche Rente beträgt nach 45 Versicherungsjahren im Ø 1.224 Euro; Pensionen betragen im Ø 2.600 Euro, sind also mehr als doppelt so hoch. Mit welchem Recht? Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das ist ein Systemfehler! Sie erhalten ihre hohen Pensionen von unseren Steuergeldern. Beamte und Politiker haben ihre Schäfchen bis zum Lebensende im Trockenen.
Jeder vierte Rentner und Rentnerin erhalten eine Rente unter 1.000 Euro! Die Mehrheit davon sind Frauen. Die Rente muss sogar versteuert werden > 2026 monatlich ab 1.029 €, trotzdem die Beiträge von versteuertem Einkommen bezahlt wurden.
Beamte erhalten als Pension bis zu 71 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Zu der Ungleichheit Renten – Pensionen kommt hinzu, dass Abgeordnete bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag einen Pensionsanspruch erwerben! Pro Jahr von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung! Ganz zu schweigen von der völlig überhöhten monatlichen „Abgeordnetenentschädigung“, ab 01.07.2026 in Höhe von 12.330 Euro + Zulagen! Welcher Rentner oder Erwerbstätige hat 2026 eine Gelderhöhung von 500 Euro monatlich erhalten??? Zwar ist seit 1977 die Abgeordnetenentschädigung steuerpflichtig, bleibt aber von Rentenbeiträgen befreit. Unser selbstbedienender Staatsapparat ist das Geldschluckende Fass ohne Boden! Und nicht Rentner und Kranke!
Für Erwerbstätige gilt: Die Mindestversicherungszeit (Einzahlung) von fünf Jahren ist für einen grundlegenden Rentenanspruch notwendig. Für die Regelaltersrente ist eine längere Einzahlungsdauer erforderlich, die mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahren stufenweise ansteigt. Für eine Altersrente benötigen »langjährig Versicherte« 35 Jahre und »besonders langjährig Versicherte« können nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente gehen.











